18. Apr 2019
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch Menschen mit Behinderungen und voller Betreuung ein Wahlrecht haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass nun auch Menschen mit einer Vollbetreuung, bei geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen, ein Recht zu wählen haben. Und dies gilt schon für die Europawahl im Mai!
Bei der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es, passend dazu, einige Information zum Thema "Wahlen" auch in einfacher Sprache - zum lesen und auch hören!
Bundeszentrale für politische Bildung - Wahlrecht für alle
Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat zu diesem Thema einige Infos auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Lebenshilfe e.V. - Europawahl