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Lebenshilfe Essen ergreift weitere Maßnahmen

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03. Apr 2020

Auch wenn Menschen mit Behinderungen in den Medienberichten oft vergessen werden, gehören gerade auch sie häufig zur höheren Risikogruppe.

Um die Ausbreitung des Corona Virus innerhalb der Einrichtungen einzudämmen, kommt die Lebenshilfe Essen den Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Gesundheitsamt Essen und der WTG Behörde nach und ergreift weitere Maßnahmen.

Der Krisenstab aus Geschäftsführung und Leitungskräften, hat daher folgenden Maßnahmen-Katalog aufgestellt:

  • Information und Unterweisung der Mitarbeiter*innen bzgl. des Vorgehens bei Verdachtsfällen bzw. bestätigten COVID-19 Fällen.
    Hierbei ist anzumerken, dass das weitere Vorgehen in etwaigen Fällen stets in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt stattfindet.
  • Mitarbeiter*innen sollen nach Möglichkeit nur in einem begrenzten Bereich eingesetzt werden. Etagenübergreifende Kontakte und Betreuungen sollen vermieden werden.
  • Sämtliche Besprechungen und Arbeitskreise wurden abgesagt bzw. finden im Rahmen von Telefonkonferenzen statt.
  • Innerhalb der Betreuungssituationen wird nach Möglichkeit der empfohlene Abstand von 1,5 – 2 m eingehalten und es werden Mund-Nasen-Schutzmasken getragen, insbesondere in der Pflege.
  • Die bei einem Infektionsfall erforderlichen FFP2-Masken sind momentan nur sehr schwer zu erhalten. Ende letzter Woche hatten wir jedoch die Möglichkeit, einige Masken bestellen zu können und wir rechnen mit einer Lieferung in dieser Woche.
  • Entsprechend den amtlichen Anordnungen finden keine Ausgänge in größeren Gruppen statt. Spaziergänge finden mit maximal 3-4 Personen statt.
  • Nicht zwingend erforderliche Arzttermine werden verschoben.


Zudem erfolgten verschieden Schreiben an die Angehörigen, um über ein Besuchs- und Betretungsverbot für die Wohnstätten und Außenwohngruppen zu informieren. Zu den aufgekommenen Fragen gilt auch bei der Lebenshilfe Essen die Position des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

Sollten Bewohner*innen die Einrichtung verlassen und ist bei deren Rückkehr nicht bekannt, welche Sozialkontakte stattgefunden haben, ist dringend zu empfehlen, bei Rückkehr der Bewohner*innen eine Quarantänezeit von 14 Tagen für diese zu verfügen.

Dies stellt eine erforderliche Maßnahme im Sinne von § 2 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona Virus dar.

Um die Verfügung einer solchen Quarantäne die Bewohner*innen zu vermeiden, bittet die Lebenshilfe Essen also dringend darum, von Besuchen durch Verwandte und Angehörige und gemeinsamen außerhäuslichen Aktivitäten abzusehen!

Ausnahmen hierbei sind Besuche/Ausgänge, die aus medizinischen (z.B. dringend erforderlichem und nicht aufzuschiebendem Arztbesuche) oder aus rechtlichen Gründen (z.B. erforderliche Termine beim Amtsgericht) zwingend notwendig sind.

Der Krisenstab spricht dazu folgende Bitte aus:
„Sollten Sie Ihre/n Angehörige/n dennoch besuchen wollen, bitten wir dringend um die Einhaltung folgender Maßnahmen, um die Verfügung einer Quarantäne zu vermeiden:

  • Der Kontakt findet ausschließlich außerhalb der Einrichtung statt. Hierbei ist es z.B. möglich, dass ein/e Mitarbeiter/in Ihren Angehörigen vor die Tür begleitet und Ihnen dort „übergibt“, falls jene/r nicht selbst hinausgehen kann.
  • Der Kontakt sollte in der Nähe des Hauses stattfinden, z.B. ein gemeinsamer Spaziergang im näheren Umfeld. Weitere soziale Kontakte sind unbedingt zu vermeiden!
  • Während des Kontaktes sollten Mund-Nasen-Schutzmasken getragen werden!
  • Der Kontakt sollte in jedem Fall vorher mit der Wohnstätten- und/oder Gruppenleitung abgesprochen werden!“

Uns allen ist bewusst, dass man gerade jetzt für seine Kinder und Verwandten da sein möchte, aber nur mit diesen strengen Regeln können wir im Moment das schlimmste verhindern. Das gesamte Team der Lebenshilfe Essen bedankt sich bei allen Angehörigen und sonstigen Besuchern für Ihre Mithilfe und Verständnis.

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